Die Genehmigungspflicht für Werbeschilder ist in den meisten Bundesländern in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt. Häufig gilt:
Sobald ein Schild größer als 1 m² ist und dauerhaft im öffentlichen Raum sichtbar angebracht wird, kann eine Baugenehmigung erforderlich sein.

Auch beleuchtete oder freistehende Werbeanlagen sowie Fassadenbeschriftungen sind in vielen Fällen genehmigungspflichtig – unabhängig von der Größe.

Wir prüfen für Sie, ob Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist, und unterstützen bei der Einholung aller nötigen Unterlagen und Anträge.